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Blindleistungsmanagement

Bisher wurden Maßnahmen beschrieben, die autark und netzunabhängig das Blindleistungsverhalten von Kompensations-, Erzeugungs- und Speicheranlagen nur in Abhängigkeit der P-Q-Verhältnisse am Anschlusspunkt einstellen. In [ZVEI-Studie] wird darüber hinaus ein Blindleistungsmanagement skizziert, welches die einzelnen Kundenanlagen zentral regelt und unter anderem so die Spannungshaltung optimieren kann. Kern dieses Konzeptes ist eine netzzustandsabhängige Regelung. Durch diese kann z. B. der induktive Blindleistungsbedarf von Erzeugungsanlagen (der spannungssenkend wirken soll) an geeigneter Stelle im Netz (z. B. in unmittelbarer Nähe des Umspannwerkes) kompensiert werden. Dadurch können Netzbetriebsmittel entlastet und Übertragungsverluste eingespart werden. Abbildung 18 soll verdeutlichen wie das Blindleistungsmanagement wirkt. Bei Starklast (Betriebe und Netzbetriebsmittel weisen einen hohen induktiven Bedarf auf) kompensieren die Kompensationsanlagen der MS-Betriebe einen Großteil des betrieblichen Bedarfs. Hierdurch werden auch die angrenzenden Betriebsmittel entlastet und können stärker kapazitiv wirken. Um die Spannungsanhebung im mittleren Strang zu begrenzen, bezieht die Windenergieanlage induktive Blindleistung. Der resultierende Bedarf des Netzes wird in diesem Beispiel letztendlich durch die netzbetreibereigene Kompensationsanlage kompensiert. In Schwachlastzeiten hingegen (Netzbetriebsmittel weisen hohen kapazitiven Bedarf auf), wird die Kompensation der MS-Betriebe zurückgefahren und ein womöglich vorhandener induktiver Bedarf genutzt (z. B. Betriebe im Dreischichtbetrieb). Gleichzeitig wirken die DEA im Netz und die netzeigene Kompensationsanlage induktiv und regeln den kapazitiven Bedarf des Netzes aus.