Lastmanagement
Verbraucher können durch Änderungen ihres Lastverhaltens den Netzbetrieb in verschiedenen Situationen unterstützen. Einerseits können sie durch Reduzierung ihres Verbrauchs die Netzlast senken und so das Netz vor einer Überlastung oder zu großen Spannungsfällen bewahren. Andererseits können aber auch netzentlastende Effekte in Zeiten hoher Einspeisung erzielt werden, wenn durch eine Steigerung des Verbrauchs, die lokale Bilanz zwischen Erzeugung und Verbrauch besser ausgeglichen wird. Bei der Beeinflussung der Lasten werden zwei Arten unterschieden, welche im Folgenden kurz vorgestellt werden.
Demand Side Management beschreibt den direkten Einfluss auf die Steuerung von Lasten, z. B. durch VNB. Der § 14a im EnWG gibt vor, dass Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen denjenigen Verbrauchern und Lieferanten ein reduziertes Netzentgelt zu berechnen haben, die ihm im Gegenzug dafür, die Steuerung von vollständig unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen ermöglichen. Elektromobile können in diesem Zusammenhang auch zu dieser Kategorie von Lasten gezählt werden. Nicht nur der Netzbetreiber, auch Dritte können auf Geheiß des Netzbetreibers eine Steuerhandlung durchführen, welche für den Letztverbraucher und Lieferanten zumutbar sein muss. Gründe für eine Laststeuerung können ähnlich sein wie die für die Einspeisesteuerung, z. B. Verhinderung von Überlast von Betriebsmitteln, Vermeidung von Frequenzanstieg oder Gefahren für den sicheren Netzbetrieb. Um eine Steuerhandlung an einer Verbrauchseinheit durchführen zu können, muss diese mit einem separaten Zählpunkt ausgestattet sein. Der am Zählpunkt installierte Zähler muss die Voraussetzungen der §§ 21e und 21d EnWG entsprechen, d. h. er muss in ein Kommunikationsnetz eingebunden sein, sowie den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit anzeigen. [1]
Demand Side Response beschreibt die indirekte Einflussnahme über monetäre Anreize, die durch den Strompreis erzeugt werden. Laut EnWG § 40 Absatz 5 haben Lieferanten, soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, für Letztverbraucher einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt [1]. Die Kunden erhalten hierbei ein Preissignal über ihren Smart Meter mit dem Ziel, das Kundenverhalten so zu beeinflussen, dass der Kunde seine benötigte Energie während der günstigen Tarifzeiten bezieht, da während dieser Zeiten ein Überangebot an erzeugtem Strom, vornehmlich aus erneuerbaren Energiequellen, vorhanden ist. Durch den Anstieg der Kundennachfrage soll folglich der Stromüberschuss kompensiert werden. Diese Art der Wirkleistungsmanipulation dient primär dem Erzeugungsausgleich, d. h. der Anpassung von Erzeugung und Verbrauch. Zur Behebung des Spannungsbandproblems ist sie nicht geeignet, da ihr Einfluss nicht gesichert ist.
[1] G. Britz, Hrsg., Energiewirtschaftsgesetz, 2. Aufl. München: Beck, 2010.